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1.) Ein paar Infos über Diabetes allgemein

Für alle Surfer, die nur einmal so vorbeischauen, wollen wir hier kurz einen Überblick über das Krankheitsbild des Diabetes (im Volksmund auch Zuckerkrankheit genannt) geben. Wir wollen dies hier in einer leicht verständlichen Sprache ohne die Verwendung der medizinischen Fachbegriffe versuchen.
Insulin ist ein körpereigenes Hormon, das bei einem gesunden Menschen den Zucker der aufgenommenen Nahrung abbaut und somit das Gleichgewicht bei der Verwertung der aufgenommenen Nahrung hält. Durch verschiedene Auslöser wie:
können die insulinproduzierenden Zellen im Körper teils oder ganz zerstört werden. Dadurch kann der Körper kein oder zu wenig eigenes Insulin produzieren, um den mit der Nahrung aufgenommenen Zucker zu verarbeiten.
Aktuell zu hohe oder zu niedrige Blutzuckerwerte können dann schwerwiegende Komplikationen auslösen, die bis zum Tode führen können. Man spricht dann von Über- oder Unterzuckerung. Beide Phänomene gehen mit starkem körperlichen Unwohlsein einher und sind deshalb sehr gefährlich, da ein eintretendes Koma aktive Handlungen zur Korrektur unmöglich machen. Dies sind aber nicht die einzigen Gefahren.
Permanent erhöhte Blutzuckerwerte haben eine zerstörerische Auswirkung auf kleinste Blutgefäße, woraus sich eine Reihe von Folgeerkrankungen ergeben können: Verschlechterung der Sehkraft bis hin zur Erblindung, Bluthochdruck, Gefühlsstörungen an Händen und Beinen und Schädigung der Nieren sind nur einige der häufigsten Beispiele von Komplikationen. Um diese möglichen Krankheitsbilder auszuschließen, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Therapie, angefangen von der Einnahme von Medikamenten bis hin zum Spritzen von künstlichem Insulin.
Voraussetzung jeder Therapie ist allerdings die Bestimmung des Blutzuckerwertes. Bei einem schwachen Verlauf des Diabetes kann dies in festen Abständen vom Arzt in der Praxis durchgeführt werden. Ab der Einnahme von Medikamenten allerdings ist eine Selbstkontrolle des Patienten ratsam, um das Regelsystem aus Medikation und Wirkung so einzustellen, dass ein dauerhaft akzeptabler Blutzuckerwert erreicht wird.
Für die Blutzuckermessung und die Injektion von Insulin gibt es nun eine Reihe von Hilfsmitteln, die Sie alle bei Dr. Schweizer GmbH schnell, sicher und günstig erhalten.
Anbei noch ein paar grundsätzliche Einstellungswerte bei Diabetes:
Parameter                                        Gute Einstellung                   Schlechte Einstellung
Blutzuckerspiegel
Nüchtern                                            80 – 110 mg / dl                   über 140 mg / dl
Postprandial (nach dem Essen)           Über 140 mg/dl                    über 180 mg/dl
 
Langzeitzucker (ca. 6 Wo. bis 3 Mon.)
HbA1                                                 Unter 8,0 %                           über 9,5 %
HBA1c                                               Unter 6,5 %                            über 7,5 %
 
Harnzuckerausscheidung                           0 %                             über 0,5 %
Blutfettwerte
Gesamtcholersterinspiegel                         Unter 200 mg/dl         Über 250 mg/dl
HDL-Cholesterin                                          Über 40 mg/dl            Unter 35 mg/dl
Triglyceride/Neutralfette                             Unter 150 mg/dl         Über 200 mg/dl
 
Body Mass Index (BMI)
Frauen                                                          19 bis 24                               Über 26
Männer                                                                25                                   Über 27
 
Blutdruck
< 140 / 90 mm HG               > 160 / 90 mm HG
 
Quelle: Deutsches Institut für Ernährungsmedizin und Diätetik (D.I.E.T.) e.V. 
 
 
 
 
2.) Ein paar Tipps zur Blutzuckermessung
Die Blutzuckermessung ist ein sehr heikles und viel diskutiertes Thema. Deshalb haben wir hier ein paar Tipps für Sie zusammengestellt, die sich aus unserer langjährigen Erfahrung ergeben haben. Die uns von Kunden immer wieder gestellten zwei Fragen sind:
1.) Wieso messen zwei verschiedene Blutzuckermessgeräte nicht den selben Wert ?
oder
2.) Warum weicht der von meinem Arzt bestimmte Laborwert so weit vom Messwert meines Blutzuckermessgerätes ab?
Beide Fragen haben das gleiche Grundproblem: Wie genau sind die Messwerte der Blutzuckermessgeräte ? Zunächst muss man einmal sagen, dass die Messung von einigen Faktoren abhängt, die die Messung selbst beeinflussen. Um eine Messung richtig durchzuführen, sollten Sie auf jeden Fall folgende Punkte beachten:
·        Vor der Messung müssen Hände und Finger immer gut gewaschen werden – desinfizieren ist nicht unbedingt notwendig.
·        Verwenden Sie entgegen früheren Empfehlungen immer den ersten Blutstropfen nach dem Stechen
·        Pressen Sie Blut nicht mit großem Druck aus den Fingern, hierbei besteht die Gefahr, dass Gewebsflüssigkeit beigemischt wird. Der Messwert wird dann zu niedrig.
·        Beachten Sie, dass die meisten Blutzuckermessgeräte auf die Teststreifen codiert werden müssen, sonst ist der Messwert völlig nutzlos.
·        Beachten Sie die Besonderheiten Ihres Blutzuckermessgerätes genau. Fragen wie ausreichende Blutmenge oder Temperaturbereich sind streng zu beachten.
Wenn man dann davon ausgehen kann, dass die Messung korrekt durchgeführt wurde, dann gibt es immer noch Gründe für stark abweichende Messwerte. Alle Blutzuckermessgeräte weisen eine Toleranz von 15 % Abweichung zum echten Messwert aus. Die Schwankungsbreite beträt also 30 %. Auch die Labormessung hat eine gewisse Toleranz, zumal das Blut bis zur Auswertung im Labor eine lange, nicht immer gleiche Reise macht, bei der sich das Blut verändern kann. Zudem messen die einzelnen Geräte teilweise nach unterschiedlichen Messprinzipien. Dabei sind kaum absolut vergleichbare Messwerte zu erwarten.
Selbst gemessene Blutzuckerwerte sind also nicht als absolut reale Messwerte zu verstehen, sondern dienen dazu, eine Tendenz des Blutzuckerspiegels wiederzugeben. Daraus baut ein geschulter Diabetiker dann sein Regelsystem auf, mit dem er die Dosierung seiner Medikation einstellt. Dieses Regelsystem ist über einen längeren Zeitraum einzustellen und auch nur in längeren Zeiträumen zu kontrollieren (z.B. mit dem HBA1C-Wert).
Verfallen Sie deshalb nicht vorschnell zu der These, daß die selbst durchgeführte Blutzuckermessung keinen Sinn hätte, denn ohne hätten Sie keinen Anhaltspunkt für Ihre Medikation.
Extreme Blutzuckermesswerte (zu hoch oder zu niedrig) sind in der Regel im Rahmen der vorhandenen Toleranz feststellbar. Ebenso dauerhaft zu hohe oder zu niedrige Werte lassen sich mit großer Mess-Sicherheit feststellen.
Lediglich bei einer Abweichung von 40 % und mehr scheint irgend ein Fehler in der Messung vorzuliegen. Eine Überprüfung des Messgerätes scheint angezeigt. Hierzu gibt es Kontroll-Lösungen (siehe Shop) und teilweise spezielle Kontroll-Chips. Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Gerätes. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, können Sie Ihr Gerät auch zu uns senden. Es wird dann überprüft. Wenn ein Fehler festgestellt wird, dann können wir Ihnen das Gerät kostenlos austauschen. 
 
 
 
 
3.) Ein paar Infos über die gesetzliche Zuzahlung
 
Regeln der Zuzahlung bei Hilfsmitteln ab 01.01.2004:
Vorbemerkungen:
·        Die Zuzahlung ist ein Beitrag vom Versicherten an die Krankenkasse, den wir erheben müssen und Ihrer Krankenkasse sofort weitergeben.
·        Alte Befreiungen von Zuzahlungen gelten ab 01.01.2004 nicht mehr.
·        Zuzahlungen werden grundsätzlich aus dem Brutto-Preis berechnet.
·        Bewahren Sie alle Zuzahlungsquittungen gut auf. Sie können allerdings jederzeit einen Kontoauszug über Ihre Zuzahlungen bei uns erhalten.
Zuzahlungsregeln:
·        Kinder und Jugendliche: Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bezahlen keine Zuzahlung
·        Harn- und Blutteststreifen: Diese fallen nicht unter die zuzahlungspflichtigen Hilfsmittel.
·        Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: Der Versicherte bezahlt 10 % für den Monatsbedarf. Eine Mindestzuzahlung von € 5,- gibt es hier nicht, es werden also auch geringere Beträge erhoben. Der maximal zu bezahlende Betrag ist € 10,- pro Monatsbedarf.
·        Zum Gebrauch bestimmte Hilfsmittel: Der Versicherte be-zahlt 10 % des Abgabepreises, jedoch nicht weniger als € 5,- und nicht mehr als € 10,-, aber maximal den Hilfsmittelpreis.
·        Befreiung: Erreicht ein Versicherter die Belastungsgrenze, dann kann er bei der Krankenkasse gegen Vorlage aller Zu-zahlungsquittungen eine Bescheinigung über die Befreiung erhalten. Ab diesem Zeitpunkt muss für den Rest des jeweili-gen Kalenderjahres keine Zuzahlung mehr geleistet werden. Andere Befreiungen gibt es nicht mehr.Belastungsgrenze:·           2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen·bzw.   1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen bei chronisch Kranken. Bei einigen Krankenkassen gibt auch spezielle Modelle (DMP, etc ), bei denen die Zuzahlung entfallen kann. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Bemerkungen:
·        Alle Sozialhilfeempfänger erhalten ab 01.01.2004 eine Versichertenkarte einer Krankenkasse Ihrer Wahl und müssen die Zuzahlung ebenfalls bezahlen.
·        Befreit von Zuzahlungen sind nur Angestellte bei Polizei, Bundeswehr, Zivildienst, Versicherte bei der Ärzte- und Medizinkasse oder Berufsgenossenschaften.
·        Aktuelle Infos finden Sie auch immer unter: www.zuzahlung.de